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Ernsthaft? Echt jetzt?

Gib mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
(nach Reinhold Niebuhr)

Diese Homepage ist eine Ergänzung zu meinem Politsatire-Kanal auf YouTube.
Hier gibt es in erster Linie Zusatzmaterial zu den einzelnen Episoden.


Der Blog

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Alterssicherung - der 33 Punkte Plan

Am 23.06.2026 wurde die Empfehlung der Alterssicherungskommission offiziell veröffentlicht. Sie wird auch einer der Hauptthemen in meiner Episode 158 sein. Das Originaldokument kann hier gelesen, oder heruntergeladen werden, um die 33 Punkte noch einmal in Ruhe nach zu vollziehen.

Tags: rentepdf

CDU setzt antidemokratische Strategie fort

Wer keine Lösungen hat muss die Aufmerksamkeit auf andere lenken. Das ist wohl der neue politische Leitfaden der CDU. Oder ist es das neue Parteiprogramm? In völliger Hilflosigkeit investiert die CDU Zeit und Geld - Geld ihrer Mitglieder - um gegen ihren selbsternannten Hauptgegner, die AfD, vor zu gehen. Zwei Dokumente die nun in jeder Parteizentrale als Handout ausliegen, um politisch Interessierte zu belügen. Die AfD lässt bereits rechtliche Schritte prüfen. In jedem Fall sollte dieses "geschichtliche Dokument" nicht verloren gehen, deshalb hier zum Öffnen oder Downloaden:

Wie weit darf "Wahlkampf" gehen? Ist "jedes Mittel" erlaubt? Eine ähnliche Strategie wurde bereits 1933 eingesetzt...

Bericht der Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 brisante Sparvorschläge präsentiert, um das drohende Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung zu stoppen. Während höhere Steuern auf Tabak und Alkohol teils Zustimmung finden, sorgt die geplante Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für massiven Gegenwind.

 

Das Dokument der Kommission gibt es hier zum schnellen Nachlesen,
die 480 Seiten sind schnell überflogen :-)

Der Verrat der Familienunternehmer

In meiner Episode 128, vom 30.11.2025 berichtete ich unter anderem davon, dass sich der Verband der Familienunternehmer in Richtung AfD für Gespräche geöffnet hat. Aber auch dieser Verband ist ein zweckgebundenes Unternehmen und hat, nach gehörigem Gegenwind, seine Meinung "verfeinert". Ein entsprechendes Statement war am 01.12.2025 auf der Plattform X zu lesen (Zitat):

„Es ist das Gegenteil von dem passiert, was wir wollten.

Wir haben Abgeordnete der AfD zum Parlamentarischen Abend eingeladen, damit sie auch von uns hören, dass ihr Programm wirtschaftsfeindlich ist und dem Standort Deutschland schadet.

Leider ist öffentlich – auch durch Äußerungen der AfD – der falsche Eindruck entstanden, dass wir die Partei stärken wollten. 

Das Gegenteil ist richtig: Wir distanzieren uns von Extremisten und lassen uns von ihnen nicht vereinnahmen.

Wir erkennen an, dass sich diese Einladung als Fehler erwiesen hat und nicht zu dem geführt hat, was wir beabsichtigt haben. Wir müssen andere Wege der Auseinandersetzung finden, wie wir der AfD kritisch begegnen und gleichzeitig deutlich machen können, wofür wir stehen. Das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten mit unseren Mitgliedern diskutieren.

Klar ist auch: Wir werden uns auch in den kommenden Landtagswahlen klar und sichtbar gegen die AfD positionieren.

Wir wollen als Verband auch künftig wieder für das wahrgenommen werden, für das wir stehen: Demokratie, Marktwirtschaft, Wirtschaftswende und Reformen.

Wir sind eine Stimme der Vernunft.“


Was DAS wohl wieder gekostet hat? 😈



Gutachten zum Unwort Remigration

Am 12.11.2025 veröffentlichte Dr. Bernd Baumann auf der Social Media Plattform "Telegram" das Dokument Gutachten zum Thema Remigration, das vom nicht öffentlichen AfD Kompetenzkanal erstellt wurde. Ein Gutachten, das selbstkritisch mit dem Begriff umgeht und die geschichtliche Entwicklung des Wortes bis zum heutigen Unwort nachvollzieht. Ein interessantes Dokument (nur 5 Seiten) - hier für Euch zum Lesen.

Faesers Abschied: "gesichert" rechtsextrem

Ein Abgang mit Paukenschlag

am Freitag, den 02.05.2025 trat Nancy Faeser (damals als Noch-Innenministerin) vor die Kameras der Presse und verkündete die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem.
Dabei bezog sie sich auf ein Gutachten des VS, das zu einer heftigen Debatte in der Öffentlichkeit wurde.

Die zentralen Punkte der Auseinandersetzung sind...

Einstufung und Veröffentlichung: Das BfV stufte die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein und legte ein umfangreiches Gutachten vor. Die Veröffentlichung dieses Gutachtens, insbesondere durch Medien wie Cicero, führte zu einer breiten öffentlichen Debatte.

Vorwurf des politischen Alleingangs: Nancy Faeser, damals Bundesinnenministerin, wurde von der Opposition vorgeworfen, die Veröffentlichung des Gutachtens politisch gesteuert oder zumindest begünstigt zu haben, um der AfD im Wahlkampf zu schaden. Kritiker stellten die Frage, ob eine solche Veröffentlichung durch das Ministerium rechtlich zulässig war und ob es sich um einen unzulässigen Eingriff in die politische Landschaft handelte.

Faesers Position: Faeser wies jeglichen politischen Einfluss auf die rein fachliche Einschätzung des Verfassungsschutzes zurück. Sie betonte, dass die Entscheidung allein auf der Grundlage der umfassenden Analyse durch das BfV getroffen wurde und sie lediglich über die neue Bewertung informiert habe.

Rechtliche Debatte: Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung des Gutachtens wurde intensiv diskutiert. Es ging um die Frage, inwieweit vertrauliche Informationen des Verfassungsschutzes, die als Verschlusssache eingestuft sein könnten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Ein rechtliches Verbot hat es allerdings bis heute nicht gegeben. Deshalb hier für Euch das Gutachten, aufgeteilt in 2 PDF-Dokumente zum einsehen. Anmerkung: da die Dokumente über einen Kopierer eingescannt wurden liegen sie nur im Bildformat vor, d.h. eine Textsuche oder Ähnliches ist in der PDF leider nicht möglich.

​Gutachten Teil 1

Gutachten Teil 2

Und das Urheberrecht? Behörden haben schon mehrfach versucht, mit dem Urheberrecht die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten zu verhindern. Dies wird oft unter dem Schlagwort "Zensurheberrecht" diskutiert. Der BGH entschied allerdings 2020 im Afghanistan-Papiere-Urteil, dass ein hohes öffentliches Interesse an einem Dokumenteninhalt das Urheberrecht in der Abwägung ausstechen kann.


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